Stand: 01.05.2026
Bitte beachten Sie: Alle hier genannten Honorare gelten für Selbstzahler. Beihilfeberechtigte und privat oder Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung entsprechend der Gebührenordnung für HeilpraktikerInnen (GebüH) mit den entsprechenden Sätzen.
Klassische Homöopathie
Akutkonsultation als erster Behandlungskontakt: 50,00€
Fallaufnahme / Erstanamnese
Das Honorar enthält jeweils:
Bei besonders starken Abweichungen beim zeitlichen Aufwand kann der berechnete Satz niedriger oder höher liegen.
Folgekonsulationen
Osteopathische Behandlung
Pro Behandlung: 90,00 €
Kinder: nach Zeitaufwand (oft kürzer als eine Stunde = weniger als 90,00 €)
Die Behandlung wird von den gesetzlichen Kassen i.d. Regel nicht bezuschusst, auch wenn dieses vordergründig damit werben.
Beratung
Nach Zeitaufwand. Stundensatz: 90,00 €
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